Sie kommen im Rahmen Ihrer Tätigkeit möglicherweise mit personenbezogenen Daten in Kontakt. Daher verpflichten Sie sich zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit.
Sie dürfen sämtliche Daten nicht ohne besondere Befugnis verarbeiten oder diese anderen unbefugten Personen mitteilen oder zugänglich machen. Sie sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Weisungen zu beachten.
Unter einer Verarbeitung versteht die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
„Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.