Sie kommen im Rahmen Ihrer Tätigkeit möglicherweise mit personenbezogenen Daten in Kontakt. Daher verpflichten Sie sich zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit.   
 
Sie dürfen sämtliche Daten nicht ohne besondere Befugnis verarbeiten oder diese anderen unbefugten Personen mitteilen oder zugänglich machen. Sie sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Weisungen zu beachten.
 
Unter einer Verarbeitung versteht die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jeden mit oder ohne  Hilfe  automatisierter  Verfahren  ausgeführten  Vorgang  oder  jede  solche  Vorgangsreihe  im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung,  die  Offenlegung  durch  Übermittlung,  Verbreitung oder  eine  andere  Form  der Bereitstellung,  den  Abgleich  oder  die  Verknüpfung,  die  Einschränkung,  das  Löschen  oder  die Vernichtung.
 
„Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
 

Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.